Dipl.-Ing.
Amir Najafi

Informatives

Expertise für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung durch öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Informatives zum Thema Kraftfahrzeugschäden und -bewertung durch einen vereidigten Sachverständigen

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Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung ist ein Fachexperte im Bereich der Fahrzeugbewertung und -schadensbegutachtung.

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Erstellung unabhängiger und objektiver Gutachten über Schäden an Kraftfahrzeugen.

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Begutachtung von Unfallschäden und Erstellung detaillierter Gutachten.

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Analyse des Schadenumfangs und Schätzung der Reparaturkosten.

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Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs.

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Bewertung von Fahrzeugen anhand verschiedener Faktoren wie Zustand, Laufleistung, Ausstattung usw.

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Marktwertbestimmung für Verkauf, Kauf, Versicherungsangelegenheiten oder rechtliche Streitigkeiten.

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Fachwissen, Erfahrung und Kenntnisse über Fahrzeugtechnik, Schadensbewertungsmethoden, rechtliche Rahmenbedingungen und den Fahrzeugmarkt.

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Gutachten und Bewertungen als verlässliche Grundlage für Versicherungen, Gerichte, Autokäufer, -verkäufer usw.

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Objektive Beurteilung von Fahrzeugschäden und -werten zur Gewährleistung von Fairness und Transparenz.

Möchten Sie weitere Informationen erhalten oder in Kontakt treten? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung!

Kosten und Haftung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Gutachtensgebühren eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

In der Sachverständigentätigkeit existieren, abgesehen von wenigen Ausnahmen wie der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure oder dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) für gerichtliche Tätigkeiten, keine festgelegten Gebührenordnungen. Daher ist es üblich, vor der Beauftragung eines außergerichtlichen Gutachtens die Honorarvereinbarung zu verhandeln. Der Stundensatz richtet sich in der Regel nach dem Sachgebiet und dem Schwierigkeitsgrad des Gutachtens. Nebenkosten und Mehrwertsteuer werden separat aufgeführt.

Bei Beauftragungen durch Gerichte variiert der Stundensatz in der Regel zwischen 70,00 € und 145,00 € und richtet sich nach dem jeweiligen Sachgebiet gemäß dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Das Sachgebiet Kraftfahrzeugschäden und Bewertung gehört gemäß Anlage 1 des JVEG zur Honorargruppe 21.1. In dieser Honorargruppe beträgt die Vergütung 120,00 € pro Stunde zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Haftung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Selbst ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist nicht unfehlbar. Für eventuelle Fehler in seinen Gutachten trägt er die Verantwortung. Im Falle einer privaten Beauftragung ist er verpflichtet, Fehler in seinem Gutachten zu korrigieren oder einer Honorarkürzung zuzustimmen. Falls er einen Mangel im Gutachten schuldhaft verursacht hat, haftet er auch für die daraus resultierenden Folgeschäden, die durch die Verwendung des Gutachtens entstehen. Der Begriff "schuldhaft" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Sachverständige nicht die gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die genaue Haftung hängt von den Vereinbarungen in einem Gutachtenauftrag oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber ab. In der Regel hat der Sachverständige eine Haftpflichtversicherung für solche Fälle abzuschließen.

Bei einem Gerichtsauftrag gelten andere Haftungsregeln, die gesetzlich in § 839a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt sind. In diesem Fall ist der Sachverständige dazu verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig ein fehlerhaftes Gutachten erstattet hat, auf dem eine fehlerhafte gerichtliche Entscheidung beruht.

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